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Mittwoch, 10. November 2010

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Wir lernen sie kennen.



Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte entstand im Jahre 1948 als Antwort auf die Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges. Sie beginnt mit dem berühmten Satz „Alle Menschen sind frei und an Würde und Rechten gleich geboren“. In 30 Artikeln wurden erstmals in der Geschichte der Menschheit Garantien zum Schutz der Person, Freiheitsrechte, Verfahrensrechte sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte festgeschrieben. Menschenrechte sind unteilbare und unveräußerliche Rechte, die jeder Menschen auf der Welt haben soll.

Heute, den 9.11., haben wir uns in der Geschichtsstunde mit der Allgemeinen Erkärung befasst. Wir haben die einzelnen Artikel studiert und über sie diskutiert.

Wir haben auch über die Verletzung der Menschenrechte heute geredet. Es gibt Beispiele in vielen Ländern. Auch in Bulgarien gibt es nicht wenige Beispiele dafür.

Es war eine interessante Stunde, in der sich jeder von uns gefragt hat, ob er seine Menschenrechte tatsächlich kennt und vor allem, wie er aktiv werden kann, falls er feststellt, dass sie verletzt werden.

Stella Ivanova, Klasse 11w

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